Myoon hat die Castingvereinbarung für „The X-Factor“ (VOX / RTL) unter die Lupe genommen. Wie zu erwarten ist, handelt es sich um eine komplett einseite Vereinbarung, in der nur Pflichten aber nicht Rechte des Künstlers geregelt sind. Und im Vergleich zum gängigen Plattenvertrag hat man hier nicht einmal die Möglichkeit zu verhandeln. Ob eine solche Vereinbarung rechtlich vor Gericht bestand haben würde, bin ich mir nicht sicher.
Wer sich noch mehr für das Leben als Casting-Musiker interessiert, kann hier ein Interview mit Martin Kesici sehen, in dem kein Blatt vor den Mund genommen wird: